Kurzbeschreibung
Männer und Frauen sind gleichberechtigt. So steht es im Grundgesetzt Art. 3 Abs. 2 bereits seit 1949. Aber bis heute sind weder in den deutschen Parlamenten, noch in den Bundes- und Landesregierungen 50 % Frauen vertreten. Elisabeth Selbert, die Mutter des Art. 3 forderte unermüdlich: „In die Parlamente müssen die Frauen! Dort müssen sie durchsetzen, was ihnen zusteht!“und 1981 erkannte sie: „Die mangelnde Heranziehung von Frauen zu öffentlichen Ämtern und ihre geringe Beteiligung in den Parlamenten ist doch schlicht Verfassungsbruch in Permanenz.“ Leider hat sich bis heute nichts daran geändert. Nun will ein Aktionsbündnis in Bayern dagegen vorgehen.
Ein Interview mit den Juristinnen Christa Weigl-Schneider, Vorsitzende des Vereins für Fraueninteressen und Prof. Dr. Silke Ruth Laskowski von der Universität Kassel.
Antworten