BEM – Betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement, kurz BEM ist seit 2004 ein Instrument unseres SGB IX, dem Sozialgesetzbuches IX. Durch BEM werden Arbeitgeber in die Pflicht genommen, sich frühzeitig um eine dauerhafte Wiedereingliederung langzeiterkrankter MitarbeiterInnen zu kümmern.
Größere Beachtung hat das BEM bekommen, weil das Bundesarbeitsgericht der Durchführung von BEM wesentliche Bedeutung für die Rechtfertigung einer Krankheitskündigung gegeben hat. Damit wurde erstmals auch dem Arbeitgeber Verantwortung für die Arbeitskraft der Mitarbeiter übertragen.
In dieser Sendung sehen wir uns das betriebliche Eingliederungsmanagement genauer an:
- Wer sind die zuständigen Interessenvertretungen
- Welche Leistungen oder Hilfen gibt es
- Wie sieht die betriebliche Praxis aus
Bei Arbeitswelt im Wandel folgen wir einer Vortragsreihe des Kongresses BEM-Netz vom 24. – 25. März 2015 in Nürnberg zum Thema BEM – hier zum Nachhören.
Projektleiter: Prof. Dr. Jochen Prümper, Professor für Wirtschafts- und Organisationspsychologie an der HTW Berlin www.bem-netz.org
Foto: Prof. Dr. Jochen Prümper
Produktionsdatum: 02.09.2015 Redakteurin: Karin Bergs Sendung Nachhören:
[display_podcast]
Antworten