20. Mai ist Welttag der Bienen – Bienenschutz und Imker als Beruf

Bienen stehen unter Naturschutz. Für das Fangen, Töten oder Verletzen von Wildbienen , sowie für die Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten kann man in Bayern mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 € belangt werden. Dennoch hat sich die Zahl der Bienenvölker in Deutschland in den letzten 50 Jahren fast halbiert. Diesen Sonntag ist der erste Weltbienentag, der Ende 2017 von der EU- Kommission beschlossen wurde. Wir wollten von Tobias Miltenberger von proBiene wissen, was den Weltbienentag jetzt notwendig gemacht hat.
Mehr Informationen dazu finden Sie auch unter www.slowfood.de .

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