Vorratsdatenspeicherung bedeutet, dass ohne einen bestimmten Anlass Verbindungsdaten gespeichert wird. Das bedeutet, man sammelt Informationen darüber, wer wann mit wem telefoniert, wer wem eine E-Mail schreibt und mit welcher IP-Adresse wer wie lange im Internet unterwegs ist. Kein Wunder, dass Bürgerrechtsorganisationen mit einer solchen Datenansammlung nicht einverstanden sind. „Digital Rights Ireland“ legte Klage bei dem Europäischen Gerichtshof gegen die umstrittene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung ein. Gestern fand die erste Anhörung statt. Und es wurde schon schnell, dass die Befürwortern keinerlei stichhaltige Argumente haben. Rena Tangens von Digital Courage e.V. war in Luxemburg vor Ort. Sie fasst zusammen wie die Anhörung verlief.
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