Vorankündigung GegenStandpunkt 3-14
Wieder einmal: Israel führt Krieg im Gaza-Streifen
Nachdem Israel im Gaza-Streifen neuerlich gegen die Hamas – und die Bevölkerung, die dort eingepfercht lebt – mit ihrer überlegenen Militärmacht zugeschlagen und Nachschubtunnels, Infrastruktur und manches andere gründlich zerstört hat, zieht die Regierung ihr Militär aus dem Gebiet ab, bekriegt und überwacht den zu wirklicher Gegenwehr nicht fähigen Gegner von außen und überlässt ansonsten das zerstörte und abgeriegelte Ghettogebiet sich selbst. Die hiesige Öffentlichkeit bedauert betroffen die vielen zivilen Opfer, wägt parteilich das Recht Israels auf ‘Selbstverteidigung’ ab und entdeckt in dem Krieg wieder mal keinen wirklichen Sinn. Sie vermisst nämlich den eindeutigen Erfolg der endgültigen Zerschlagung der Hamas – und fragt ungerührt und einigermaßen skeptisch nach den neuerlichen ‘Chancen des Friedensprozesse’. Der geht nun schon seit Jahren immer wieder mit größeren Kriegsaktionen Israels im Gaza-Streifen und mit von Israel zielstrebig torpedierten diplomatischen Verhandlungen über irgendeinen ‘Friedenszustand’ und irgendeine Form von ‘2-Staaten-Lösung’ seinen Gang.
Über der Schuldfrage für das Nicht-Zustandekommen einer ‘friedlichen Lösung’ kommt der eigentliche Gehalt des Gegensatzes, den die ungleichen Kontrahenten austragen, kaum und wenn, dann nur als mehr oder weniger einseitig beantwortete Frage nach dem Recht der einen oder anderen Seite auf ‘Selbstverteidigung’ zur Sprache. Darum im Vorgriff auf einen Artikel im GegenStandpunkt 3/14 ein paar kurze Klarstellungen, worum da so unversöhnlich und mit ungleich verteilten Gewaltmitteln gekämpft wird: das „Existenzrecht“ Israels, bzw. der Palästinenser. Dieses Gut betrifft erkenntlich nicht die Existenz der jeweiligen Bevölkerung, die auf beiden Seiten als Kampftruppe oder Opfer eingesetzt, bzw. betroffen gemacht wird, sondern gilt dem ausschließenden Anspruch auf Herrschaft über Land und Leute.
Auf der einen Seite beansprucht der Staat Israel die Hoheit über das Gebiet und die Bevölkerung, die er sich als ‘sein’ Land und ‘sein Volk’, also als Umkreis seiner Macht zurechnet. Dieser Anspruch auf die erst noch unwiderruflich unter die eigene Hoheit zu stellenden und dem eigenen Volk als ‘Lebensraum’ zuzuschlagenden Gebiete schließt ein für alle Mal die Palästinenser als nicht dazugehörige, störende, weil diesem Anspruch im Wege stehende, also im Prinzip feindliche Mannschaft im ‘eigenen’ Land aus. Israel definiert sich, mit Berufung auf das heilige Recht seines Volks auf einen immer erst noch herzustellenden größeren und mächtigeren Staat als unfertig, nach wie vor im Krieg um dieses sein Staatsrecht befindlich und exekutiert dieses ausgreifende Staatsprogramm mit seiner Torpedierung aller diplomatischen Verhandlungen um eine ‘Lösung des Konflikts’, mit seiner Siedlungspolitik im Westjordanland, mit seinen Kriegsaktionen gegen palästinensische Widerstände – also mit all der überlegenen Macht, die es aufzubieten hat und die es mit seiner Landnahme erweitern will. Dagegen steht der Anspruch palästinensischer Politiker, die um die Anerkennung ihres entgegenstehenden Anrechts auf eigene Herrschaft ringen. Durch Israels überlegene Gewalt sind sie darauf zurückgeworfen, sich ohne entsprechende Gewaltmittel um diplomatische Anerkennung und Einspruch auswärtiger Mächte gegen die fortschreitende israelische Landnahme zu bemühen oder mit der beschränkten Gegengewalt, zu der sie fähig sind, wenigstens den unbeugsamen Willen zu demonstrieren, ihr ‘heiliges Recht’ auf eigene Staatlichkeit gegen Israel nicht aufzugeben.
Das allseits beklagte Hin und Her von vergeblicher Hoffnung auf ‘Friedensfortschritte’, von ständig scheiternden Friedensgesprächen und immer neu ‘ausbrechender’ Gewalt, die halbherzig beklagte ständig voranschreitende israelischer Siedlungspolitik und die halb unter ‘Terrorismus’ halb unter irgendwie berechtigte palästinensische Autonomiewünsche einsortierte ohnmächtige diplomatische und militärische Gegenwehr der verschiedenen Palästinenserfraktionen ist der notwendige Verlauf dieses israelischen Kampfs um Durchsetzung seines regionalen Vorherrschaftsanspruchs, der ohne die Herrschaft über ‘ganz Israel’ nicht zufriedengestellt ist, gegen das konkurrierende palästinensische Beharren auf einer eigenen Hoheit.
Statt Parteilichkeit für die eine oder andere Seite oder ständig enttäuschter Hoffnung auf mehr ‘Einsicht’ auf beiden Seiten sollte man dem wieder einmal eskalierenden Konflikt also die Unversöhnlichkeit und Ausschließlichkeit konkurrierender Ansprüche auf Staatlichkeit entnehmen. Wo es darum, um die Durchsetzung und Anerkennung des eigenen Gewaltmonopols geht, da erfordert und rechtfertigt das in den Augen der Staatsaktivisten jede Gewalt, da entscheidet mithin die überlegene Gewalt. Dann wird an den Anrechten, um die da gekämpft wird, wohl auch nichts Gutes sein.
Dazu ein ausführlicher Artikel im nächsten Heft.
Nachlesen kann man den Artikel in GS 1-09: Die Operation ‘Gegossenes Blei’ im Gazastreifen: Israels Antwort auf die Gefahr einer Zweistaatenlösung
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