Achtung, Berufsrisiko: „Dienst im KZ“ ist strafbar!

Die Haftstrafe gegen den ehemaligen SS-Mann Oskar Gröning wegen Beihilfe zum massenhaften Mord ist Ende November dieses Jahres vom Bundesgerichtshof in Leipzig bestätigt worden. Im Juli vergangenen Jahres war Gröning vom Landgericht Lüneburg zu vier Jahren Haft verurteilt worden.
Was soll man nur von diesen Entscheidungen halten? Das fragt sich Helmut Pollähne vom Komitee für Grundrechte und Demokratie. – Ein Kommentar: [display_podcast] Nachzulesen unter http://www.grundrechtekomitee.de/node/826

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