Klage gegen Kreuzpflicht – Bund für Geistesfreiheit München lässt Verfassungsbeschwerde prüfen

Das Kreuz ist ein religiöses Symbol und kein Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland, sagt Assunta Tammelleo vom Bund für Geistesfreiheit München und widerspricht damit den Aussagen des bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder.
Der Bund für Geistesfreiheit München lässt derzeit gegen die vom bayerischen Kabinett am 24. April 2018 beschlossene Kreuzpflicht in bayerischen Behörden eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof bzw. Bundesverfassungsgericht prüfen. Dazu hat die Organisation die Kanzlei Wächtler und Kollegen beauftragt.
Als Weltanschauungsgemeinschaft für Säkulare, Konfessionsfreie und Atheisten sieht der Bund für Geistesfreiheit in dem Beschluss des Kabinetts einen Verstoß gegen das Gebot der religiösen und weltanschaulichen Neutralität des Staates.
Und in der Tat darf sich der Staat nicht mit einer bestimmten Religion oder Glaubensüberzeugung identifizieren. Sowohl deutsches Grundgesetz (Art. 4 Abs 1) als auch Bayerische Verfassung (Art. 107) verpflichten den Staat zur Religionsfreiheit und Neutralität. Und in Art. 142 Abs. 1 der Bayerischen Verfassung steht kurz und knapp, dass in Bayern keine Staatskirche besteht.
Am vergangen Freitag, den 1. Juni, trat der Kreuzbeschluss in Kraft. Pünktlich dazu veranstalteten die Giordano-Bruno-Stiftung und der Bund für Geistesfreiheit einen „Aktionstag für ein weltoffenes Bayern und einen weltanschaulich neutralen Staat“. Der Düsseldorfer Künstler Jacques Tilly hatte hierzu eine Karikatur von Markus Söder gezeichnet, der mit einer Säge das deutsche Grundgesetzbuch auf Kreuzform zurückgeschnitten hat.
Wie der Aktionstag am Freitag ablief, das wollten wir von Assunta Tammelleo, stellvertretende Vorsitzende des Bundes für Geistesfreiheit, wissen.[display_podcast]Hier gibts mehr Informationen zur Verfassungsbewschwerde und zum Aktionstag am 01. Juni.

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