Nazis gelten zwar allgemein als ziemlich „böse“, doch haben sie auch ihre guten Seiten. Sie können zum Beispiel in einem Prozess gegen einen politisch linken Menschen zielgerichtet eingesetzt und benutzt werden.
So geschehen im Fall von Eberl, der seit dem 26. August 2010 vor dem Münchner Amtsgericht stand. Am Ende des zweiten Prozesstages, am 13. September 2010 hatte die Richterin angekündigt, am nächsten Prozesstag dem open end des Prozesses ein Ende zu setzen.
So sollte es dann am 23. September 2010 geschehen. Drei Anklagepunkte (Körperverletzung an Ischinger, Widerstand bei der Festnahme beim Bundeswehr-Gelöbnis sowie Beamtenbeleidigung) wurden fallengelassen und sich ausschließlich auf den Anklagepunkt Eins („Gefährliche Körperverletzung“ mit einem Plastikstuhl an einem Mittenwalder Rechtsextremisten) konzentriert.
Wie seit einigen Jahren fanden auch 2009 in Mittenwald die Proteste gegen das Gebirgsjägertreffen statt. Innerhalb des dort stattfindenden Getümmels hatten mehrere Angehörige der rechten Szene den „Stinkefinger“ gezeigt und wurden dafür mit Sozialstunden bestraft.
An jenem Tag in Mittenwald saßen mindestes drei der Stinkefinger im Café Haller bei Cappuccino und anderen bunten Getränken. Es kam zu einem Aufeinandertreffen von Links und Rechts und einigem Café-Mobiliar. Der Angeklagte Eberl nahm einem der Nazis den Kaffee weg und trank dem Braunen den Braunen aus. Der Bestohlene des nicht bezahlten Cappuccinos sprang empört auf. Dabei fiel sein Stuhl um.
Dieser Stuhl wurde der Star des Prozesses gegen den Kaffeedieb Eberl. Der Nazi K.H. und die Anklage behaupteten, Eberl habe den Stuhl über die Ecke eines runden Tisches hinweg sehr direkt in den Schambereich des K.H. „geschossen“.
Auf die Frage des Verteidigers nach seiner politischen Gesinnung hatte K.H. am 26. August 2010 gesagt, er hätte keine. Er wäre zwar NPD-Mitglied, doch er höre Punkmusik. Er würde für Geld für den Verfassungsschutz arbeiten.
Am 23. September 2010 stellte der Verteidiger von Eberl den Antrag, den Zeugen K.H. als unglaubwürdig einzustufen. K.H. arbeite nicht für den Verfassungsschutz. Der Verteidiger zweifelte weiterhin an, dass K.H. den Angeklagten Eberl eindeutig erkannt haben kann. Der Nazi K.H. habe auf dem rechten Auge einen Sehstärke von 20%, auf dem linken immerhin 80%.
Die Anträge wurden von der Richterin abgelehnt. Die politische Gesinnung inklusive der eventuellen Tätigkeit für den Verfassungsschutz hätten nichts mit dem Anklagepunkt zu tun. Außerdem verrutsche selbst der Richterin manchmal eine ihrer Kontaktlinsen und sie erfasse ihre Umgebung trotzdem grandios. Schon aus diesem persönlichen Hintergrund heraus hätte sie den Antrag des Verteidigers wegen „mangelnder Sachkunde“ ablehnen können.
KeineR der BeobachterInnen der Szene im Cafè konnte den Stuhlwurf bestätigen. KeineR der Prozess-ZeugInnen – weder die der Anklage noch die der Verteidigung – haben das vor Gericht als tatsächlich geschehen beschrieben. Doch die Staatsanwältin und die Richterin zeigten ein großes Belastungsinteresse und meinten, es könne „als wahr unterstellt werden“. Die Wahrheitsliebe des K.H. habe keine Relevanz inbezug auf den Vorwurf der Körperverletzung.
Die Staatsanwältin beantragte eine Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen á 35 Euro und die Kostenübernahme des Verfahrens.
Der Verteidiger wies nochmal auf die mangelnde Glaubwürdigkeit des K.H. hin. Der dürfe anscheinend lügen. Der Verteidiger forderte Freispruch und die Kostenübernahme durch den Staat.
„Im Namen des Volkes“ entschied die Richterin: 80 Tagessätze á 30 Euro und das Tragen der Verfahrenskosten. Die Begründung: „Warum soll K.H. sich das ausdenken, wenn es nicht stimmt.“
Der französische Schriftsteller Anatole France schrieb 1901 in seiner Erzählung „Der fliegende Händler“ („L’Affaire Crainquebille“):
„Die Justiz ist sozial, und nur böse Geister wollen, daß sie auch menschlich und gefühlvoll sei. Man verwaltet sie nach feststehenden Regeln, aber doch nicht mit Gefühlsduseleien oder Klarheit und Intelligenz. Man verlangt vor allen Dingen nicht, daß sie gerecht sei. Das hat sie nicht nötig, denn sie ist die Justiz, und der Gedanke einer gerechten Justiz kann wirklich nur in dem Kopfe eines Anarchisten entstanden sein.“
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