Vom Dresdner Verwaltungsgericht wurde der deutschen Familienministerin Schröder, die zur Freude vieler Nazis auch für die Finanzierung der Antifagruppen zuständig ist, eine schallende juristische Ohrfeige verabreicht.
Die Ministerin, die stets Links- und Rechtsextremismus gleich setzt, wenn sie sich nicht gerade dem Kampf gegen doofe Emanzenweiber verschreibt, hatte ja eine besonders perfide Idee, um bürgerlichem Widerstand gegen Alt- und Neonazis das Leben zu erschweren:
Es werden von ihrem Ministerium nur Projekte und Gruppen finanziell gefördert, die a) bestätigen, dass sie voll und ganz auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen und b) durch aktives Ausspionieren von befreundeten Organisationen garantieren können, dass die auch keinerlei kommunistischen Umtrieben oder anarchistischen Wirrträumen anhängen. Nennen wir es den Radikalenerlass gegen antifaschistisches Bürgerengagement.
Tja, und diese Klausel, von vielen Antifa-Gruppen gerichtlich bekämpft, hat das Gericht kassiert.
Wir fragten Ulla Scharfenberg, Pressesprecherin der Antonio-Amadeu-Stiftung, wie sie den bemerkenswerten RichterInnenspruch interpretiert. Vorher baten wir sie aber erst, die Geschichte und Arbeitsfelder der Amadeu Antonio Stiftung für Sie zusammen zu fassen …
Schön, vor allem die Überschrift, aber es heißt “Amadeu Antonio Stiftung “. Machen viele falsch, muss aber ja nicht sein, wa?! Beste Grüße aus Berlin
Korrigiert. Danke für den Tipp, Beata.