Ende der Befragung des des Angeklagten Carsten S. durch die Nebenklage-Vertreter.
Abenteuerlicher Verdacht gegen einen Nürnberger Blumenhändler im Mordfall Enver Simsek beruht – nach Angaben der Bundesanwaltschaft – auf einem Übermittlungsfehler eines Telefondienstleisters.
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