Transfergesellschaften
Wenn Firmen ins Straucheln kommen und Personal abbauen müssen, dann hört man immer wieder in der Presse, dass für die Mitarbeiter eine Transfergesellschaft eingerichtet wird. Man hört aber auch andere Begriffe, z.B. Qualifizierungsgesellschaft, Auffanggesellschaft oder beE, was bedeutet: betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit.
Schon an dem Begriffswirrwarr sieht man, so ganz einfach scheinen die Zusammenhänge nicht zu sein. Die rechtliche Bezeichnung einer Transfergesellschaften lautet betriebsorganisatorisch eigenständige Einheit kurz beE und hat die Grundlage im Sozialgesetzbuch Drittes Buch, (SGB III) – im Kapitel „Arbeitsförderung“ und hier speziell bei den ‚Transferleistungen‘ (in § 111 Abs 3 Nr.2).
In dieser Sendung bei Arbeitswelt im Wandel wollen wir folgende Themengebiete genauer ansehen:
- Was ist eine Transfergesellschaft?
- Was ist die rechtliche Grundlage?
- Wie erfolgreich sind diese Gesellschaften?
- Wie ergeht es dort den Mitarbeitern?
Mit Beispielen von Praktiker, Weltbild und Schlecker.
Gast im Studio: der Frankfurter Unternehmensberater Peter Behrendt von Wieder AG.
Produktionsdatum: 06.05.2015 Redakteurin: Karin Bergs Sendung Nachhören:
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