Erbrecht, EU Erbrechtsverordnung
Jährlich gibt es ca. 450.000 internationale Erbfälle in der EU mit einem geschätzten Volumen von 120 Milliarden Euro. Das bedeutet, dass nicht nur Bargeld von einer Generation zur nächsten wandert, sondern auch ganze Firmen wechseln ihre Eigentümer. In dieser Sendung bei Arbeitswelt im Wandel wollen wir uns die Folgen des Erbens genauer ansehen.
Denn: ein Eigentümerwechsel kann ganz schnell gravierende Folgen für die Arbeitsplätze haben, bis hin zum Arbeitsplatz Verlust. Leider hat weder ein Mitarbeiter noch ein Betriebsrat Einfluss auf die Folgen einer Unternehmensnachfolge.
Ein weiterer Punkt, der beim Erbrecht für die Arbeitswelt von großer Bedeutung ist: was geschieht, wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter ins Ausland entsendet und dieser dort verstirbt. Am 17. August 2015 kommt die Europäische Erbrechtverordnung in Deutschland zur Anwendung, die bereits seit dem 16 Juni 2012 in Kraft trat.
Gäste im Studio: Renate Maltry, Florentine Heine-Mattern, Fachanwältinnen für Erbecht.
Produktionsdatum: 05.08.2015 Redakteurin: Karin Bergs Sendung Nachhören:
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