ÖPP – Klage gegen Bund abgewiesen und dennoch kostet es den Steuerzahler wohl weiterhin

ÖPP steht für Öffentliche Private Partnerschaften. Der öffentliche Sektor, also der Staat, hofft über Partnerschaften mit privaten Anbietern bessere Leistungen bereitzustellen bzw. planbar und schneller zu arbeiten, beispielsweise im Straßenbau. So soll die Finanzierung für den Autobahnausbau eben nicht mehr über den Staat erfolgen, der es sich das Geld derzeit zu Minuszinsen leihen kann, sondern über private Firmen, da die angeblich verlässlicher planen und Arbeitsplätze schaffen. Trotzdem werden Öffentliche Private Partnerschaften werden weitläufig kritisiert. Das mag auf den ersten Blick nicht groß verwundern, letztlich entstammen die Pläne zu einem großen Teil aus der Feder der am meisten kritisierten Minister: Den CSU-Verkehrsministern. Umso größer ist da dann die Erleichterung, wenn, wie vor einer Woche in der FAZ, getitelt werden kann: „Autobahnbetreiber A1 mobil scheitert mit Klage gegen Bund“. Wir fragten Carl Waßmuth vom Verein „Gemeingut in BürgerInnenhand“ wie er die gescheiterte Klage und die zu erwartenden Folgen einschätzt.

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