Kürzlich wurde beschlossen, dass Betriebsrentnerinnen und Rentner sowie Direktversicherungsbegünstigte finanziell entlastet werden sollen. Derzeit, bzw. seit 2004 ist es ja so, dass diese bei der Auszahlung der Betriebsrente sowohl den Arbeitnehmer- als auch den Arbeitgeberanteil der Krankenkassen und der Pflegeversicherung bezahlen müssen, was erhebliche finanzielle Einbußen bedeutet. Davon betroffen sind dazu auch Betriebsrenten, die vor 2004, also vor einer Änderung dieser Regelung abgeschlossen wurden .
Der Bundestag hat nun am Donnerstag, dem 12. Dezember 2019, einen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Einführung eines Freibetrags von 159,25 Euro der Rente pro Monat in der gesetzlichen Krankenversicherung zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge verabschiedet. Die Unionsfraktion, SPD und Linke stimmten für das Gesetz. AfD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen enthielten sich.
Von Januar an soll künftig ein Freibetrag von monatlich 159,25 € gelten, bis zu dem überhaupt keine Krankenkassenbeiträge fällig werden. Für den darüber liegenden Rentenanteil wird jedoch der volle Krankenkassenbeitrag fällig. Bisher gilt nur eine Freigrenze von 155,75 €, bis zu der keine Beiträge anfallen. Darüber wird auf die gesamte Betriebsrente aber der volle Krankenkassenbeitrag fällig.
An der Doppelverbeitragung aber wurde dagegen nicht gerüttelt. Weniger zufrieden darüber zeigte sich daher der Verein der Direktversicherungensgeschädigten DVG, wie der Regionalgruppenleiter München und Oberbayern, Michael Rother erläutert.
Produktionsdatum: 17.12.2019 Redakteurin: Karin Bergs Interview nachhören:
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Naja, da braucht es vielleicht keinen insolventen Betrieb um die Betriebsrente zu gefährden. Ich hab über gleiches Thema meine Diplomarbeit. Da sind auch schon viele Pensionskassen auf Kante genäht und es wird noch auf ein Wunder gehofft. Denn auch diese Ansprüche sind alles andere als sicher. Solange die Betriebe diese Ausfälle noch decken können/wollen, mag das noch gut gehen.
Ansonsten ist diese “Lösung” jetzt in der Tat, wie auch schon viele davor, eine für jene, die ohnehin schon besser gestellt sind. Bezahlt werden muss es aber wieder auch von denen, die keine Betriebsrente erhalten, keinen Riestervertrag haben, nicht vorzeitig in Rente gehen usw. usf.
Hallo Miranda,
den im Text eingebettete Link habe ich gelöscht. Er führte nicht zu deiner Diplomarbeit sonder zu einer Firma. Ist also Werbung.
LG
Dieter Sz
LORA Webmaster