Seit 1997 erscheint rund um den Verfassungstag am 23. Mai der „Grundrechte-Report: Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“. So haben am Dienstag, den 2. Juni 2020, zehn deutsche Bürger- und Menschenrechtsorganisationen der Öffentlichkeit die neue Ausgabe des „Alternativen Verfassungsschutzberichts“ vorgestellt. Die 39 Einzelbeiträge des Reports widmen sich aktuellen Gefährdungen der Grundrechte und zentraler Verfassungsprinzipien, aber auch einzelnen grundrechtlichen Fortschritten, anhand konkreter Fälle aus dem vergangenen Jahr.
Die Autorinnen und Autoren des diesjährigen Reports analysieren so unterschiedliche Themen wie die Einführung der erweiterten DNA-Analyse im Strafprozessrecht, die Gefährdung von Umwelt und Gesundheit durch die Nitratbelastung des Grundwassers, den Einsatz von Elektroschockwaffen im Polizeistreifendienst oder die Ausweitung der Abschiebehaft. Schwerpunkte des diesjährigen Grundrechte-Reports sind die Auseinandersetzungen rund um das Grundbedürfnis Wohnen sowie Grundrechtsfragen zum Thema Gesundheit.
Der Pianist Igor Levit, der auch für sein menschenrechtliches Engagement etwa gegen Rassismus und Antisemitismus bekannt ist, präsentierte in diesem Jahr den Grundrechte-Report. Für Levit steht die Gesellschaft angesichts der Corona-Krise vor bislang unbekannten Herausforderungen: Die Verteidigung und der Ausbau der Grund- und Bürgerrechte und die darauf aufbauende Gestaltung einer solidarischen Gemeinschaft sollten deshalb seiner Ansicht nach oberste Priorität haben. Die Fragen nach Solidarität, Miteinander, Füreinander – sie sind für Levit aktueller denn je. Hören wir was er auf der Präsentation des Grundrechtereports zu sagen hatte.
Ein Schwerpunkt des diesjährigen Grundrechte-Reports sind die Auseinandersetzungen rund um das Grundbedürfnis Wohnen – von „Mietpreisbremse“ und Berliner „Mietendeckel“ über die Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 Grundgesetz) und der Situation in Geflüchtetenunterkünften bis zur viel diskutierten Sozialisierung von Wohnraum. Nächsten Dienstag, 16. Juni, hören wir im Lora-Magazin mehr davon. Und zwar von Ingrid Hoffmann, Mieterin bei der „Deutsche Wohnen“ und Vertreterin der Berliner Kampagne „Deutsche Wohnen und Co. Enteignen!“. Sie sagt: „Wir wollen Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen nach Artikel 15 Grundgesetz vergesellschaften. Wohnraum ist am besten aufgehoben als demokratisch verwaltetes Gemeingut, nicht als spekulatives Anlageobjekt.“ Mehr von ihr am kommenden Dienstag zw. 18 und 19 Uhr.
Den „Grundrechte-Report 2020 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland“, kann man käuflich erwerben. Das Buch ist gerade eben im Fischer Taschenbuch Verlag, erschienen, hat 240 Seiten und kostet 12.00 Euro.
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